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Ärztliches Attest zum Rezept?

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1. April 2010 16:52 # 1
Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 223

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin gerade von einem Vorgang betroffen und wollte mal ein Feedback, ob das ein Einzelfall oder schon wieder ein neuer Gag der Kassen ist.
Haben ein Privatrezept über 10 Einheiten sensomotorisch-perzeptive Behandlung bei einer fortgeschrittenen Demenz vom behandelnden Psychiater erhalten. Da der Klient unter gesetzlicher Betreuung steht, haben wie unsere Standardbegleitschreiben über Zahlungen an die Ehefrau weitergeleitet. Diese hat sich mit der Krankenkasse SDK in Verbindung gesetzt und mich mit einer, zunächst nicht plausiblen Anfrage, auf ein ärztliches Attest konfrontiert.
Inzwischen habe ich mit der Sachbearbeiterin gesprochen und sie hat mir erklärt, für Ergotherapie bräuchte sie zusätzlich zur Verordnung durch den behandelnden Facharzt ein ärztliches Attest und einen therapeutischen Behandlungsplan!

Auf die Frage wie ich vorab einen Behandlungsplan erstellen soll, bekam ich keine verwertbare Antwort. Wenn der behandelnde Arzt zusätzlich noch ein Attest erstellen soll, werden wohl keine Verordnungen mehr kommen, da dies einen zusätzlichen Aufwand bedeutet...
Ich warte jetzt mal die angeforderten Unterlagen der Kasse ab.

Kennt jemand so einen Fall? Und ist das jetzt selbst bei Privat-Versicherten gängige Taktik?

Kollegiale Grüße und schöne Ostern

Chris

1. April 2010 18:21 # 2
Registriert seit: 25.04.2006
Beiträge: 150

Hallo, je nach Vertrag den Personen mit privaten Kassen abschließen, kann das schon so sein wie du beschrieben hast. Um weniger Beitrag zahlen zu müssen ( bei vielen Leuten grade im Rentenalter der Fall ) werden einige Leistungen ganz rausgenommen oder mit speziellen "Anforderungen" belegt.
Manche Privatkassen sind definitiv heftiger in ihren Richtlinien als Gesetzliche.
Mehr kann ich Dir auch nicht sagen, sorry.....
Liebe Grüße

2. April 2010 06:11 # 3
Registriert seit: 02.04.2010
Beiträge: 12

hallo boale,
da ich schon seit jahren nicht mehr in D. arbeite, kann ich dir zur vorgehensweise der krankenkasse nichts sagen.
Aber klar kannst du schon vorher einen behandlungsplan erstellen, machst du ja in gedanken auch, sicherlich. (2-3 einheiten Assesments, 5-7 einheiten behandlung, dann evaluierung der ziele usw und sofort)
find ich sogar ganz gut dass die krankenkasse das verlangt. ich will vom automechaniker schliesslich vorher auch nen kostenvoranschlag bevor er was macht. und ich glaube auch dass es dazu dient, dass wir als therapeuten uns unsren auftrag bewusster machen.
in diesem sinne: nur ran!

lg aus vancouver

BIGergo

2. April 2010 07:02 # 4
Registriert seit: 05.03.2003
Beiträge: 562

hm, aber wenn es eine private krankenkasse ist, warum ärgerst du dich mit denen rum? kunde ist der Patient und der kriegt die rechnung, ob und woher er sein geld dann wiederbekommt, kann nicht dein problem sein??
und warum zuzahlungen ?
irgendwas verstehe ich daran nicht ...??


LG Claudia

2. April 2010 08:29 # 5
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Claudia,
niemand hat etwas von "Zuzahlungen" geschrieben:>>..Standardbegleitschreiben über Zahlungen an die Ehefrau weitergeleitet.<<
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
2. April 2010 08:32 # 6
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo Chris,
für den extra Behandlungsplan würde ich aber Geld sehen wollen...und zwar vorher, bzw. eine schriftliche Zusage, das mein geforderter Betrag übernommen wird.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
2. April 2010 16:29 # 7
Registriert seit: 20.04.2006
Beiträge: 223

@BIGergo
Aber dan Plan mach ich doch nicht bevor ich den Patienten gesehen hab für die Kasse...
Klar erheb ich einen Befund wenn ich die Behandlung beginne...

Und zudem gehören bestimmte Tätigkeiten, dazu zählich ich bei einem gerontopsychiatrischen Klienten ( und seiner auch in die Jahre gekommenen Frau) auch einen Anruf bei der Kasse, zum Kundenservice.

So ein Hickhack, wußte nicht daß es da bestimmte Sonderklauseln gibt.

Liebe Grüße
Chris

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