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Ein heute 25-jähriger Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 24.000 € wird – eine jährliche Steigerung
des Einkommens um nur 1% unterstellt – bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters ein Einkommen von rund
1.245.000 € erwirtschaften. Allerdings nur, wenn die Arbeitskraft erhalten bleibt. Eine Berufsunfähigkeit
infolge Krankheit oder Unfall würde sowohl für angestellte als auch für selbstständige Ergotherapeuten
ein existenzbedrohendes Risiko darstellen.
Auch die gesetzliche
Erwerbsminderungsrente ist sehr knapp bemessen und wird nur unter bestimmten
Voraussetzungen gezahlt. Deshalb weisen Verbraucherschutzverbände, Medien und Versicherer unisono auf
die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge hin.
Versicherungsschutz so zeitig wie möglich beantragen
Die besten Chancen auf umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz hat man als junger, gesunder
Mensch. Haben sich mit zunehmendem Alter bereits gesundheitliche Beschwerden eingestellt, wird es immer
schwieriger, eine BU-Versicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu bekommen.
Der Beitrag berechnet sich u.a. auch anhand des zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübten Berufs.
Einige Versicherer stufen den „Ergotherapeuten“ trotz der teilweise schweren körperlichen Tätigkeit
derzeit noch sehr günstig ein. Dadurch können sich Ergotherapeuten bei diesen Gesellschaften dort noch
relativ preiswert versichern. Andere Versicherer haben die Risikoklasse schon angepasst und berechnen
schon deutlich höhere Versicherungsbeiträge.
Außerdem werden mit zunehmendem Eintrittsalter die Beiträge grundsätzlich höher.
Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge immer trennen
Der BU-Schutz kann in Form einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Risikolebensversicherung vereinbart werden.
Vermeiden sollte man dagegen die Kopplung an eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung.
Bei diesen Kombinationen sind die Beiträge höher, so dass sie häufig nicht dauerhaft bezahlt werden
können. Sollte es irgendwann zu einem finanziellen Engpass kommen, kann dann die Hauptversicherung nicht
verringert oder gekündigt werden ohne auch den wichtigen BU-Schutz einzuschränken. Eine
Rentenversicherung kann man nach Überwinden des finanziellen Engpasses zwar jederzeit wieder neu
vereinbaren. Für den Berufsunfähigkeitsschutz würde jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen –
und dies könnte bei inzwischen angefallenen Vorerkrankungen schwierig bis unmöglich werden.
Außerdem wäre es schon ein großer Zufall, wenn der günstigste Anbieter für die Altersvorsorge auch das
günstigste Angebot zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hätte!
Vorrangig auf gute Versicherungsbedingungen achten
Gerade bei BU-Versicherungen ist es wichtig, auf gute Versicherungsbedingungen zu achten, denn diese
unterscheiden sich teilweise deutlich. Im Ernstfall kann sich der Versicherte nur auf das verlassen,
was in den Versicherungsbedingungen schriftlich und eindeutig geregelt ist. Auf Kulanzentscheidungen
braucht man bei der Höhe der Versicherungsleistungen nicht zu hoffen!
Generell wichtige Punkte bzw. Leistungserweiterungen sind beispielsweise:
-
Verzicht des Versicherers auf sein abstraktes Verweisungsrecht
Anderenfalls kann der Versicherer die Zahlung einer BU-Rente verweigern, indem er auf eine andere
Tätigkeit verweist, die die versicherte Person aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung noch
ausüben könnte und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Es geht dabei also nicht darum,
ob die versicherte Person eine solche Tätigkeit tatsächlich ausübt oder überhaupt auf dem
Arbeitsmarkt angeboten kommt. Der Versicherer muss lediglich abstrakt eine solche theoretische
Berufstätigkeit aufzeigen können.
-
Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
Laut Versicherungsvertragsgesetz gilt die versicherte Person als berufsunfähig, wenn sie ihren
zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Wagt der Arzt keine
solch lange Prognose, kann ein Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern. Deshalb ist es
wichtig, dass der Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt wird.
-
Rückwirkende Leistungen nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit
Häufig ist es auch nicht möglich, eine genaue Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum zu
stellen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit die BU-Rente
noch rückwirkend gezahlt wird.
-
Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Meldung
Es kommt auch häufig vor, dass eine eingetretene Berufsunfähigkeit nicht zeitnah gemeldet
werden kann; z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil noch ärztliche Gutachten oder Bescheide
fehlen. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer auf Meldefristen verzichtet oder bei
verspäteter Meldung zumindest für drei Jahre rückwirkend Leistungen erbringt.
Darüber hinaus können für den Einzelnen auch weitere Punkte wichtig und im Ernstfall entscheidend für
Leistung oder Nicht-Leistung des Versicherers sein:
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Wichtig für selbstständige Ergotherapeuten und solche, die es werden wollen
Bei Selbstständigen wird vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft, ob der bisherige Beruf durch
eine zumutbare und wirtschaftlich zweckmäßige Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb der
Praxis weiter ausgeführt werden könnte. In den Versicherungsbedingungen sollte aber eindeutig
ergänzt sein, dass die Umorganisation nur erfolgen muss, wenn sie ohne erheblichen Kapitaleinsatz
möglich ist und die zumutbare Einkommensminderung maximal 20% beträgt.
-
Regelungen bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben
Nicht selten wird eine Berufstätigkeit auch unterbrochen, z.B. wegen Elternzeit, Pflege von
Angehörigen oder eventuell auch wegen Arbeitslosigkeit. Wenn die versicherte Person gerade in
einer solchen Zeit berufsunfähig wird, ist es vorteilhaft, wenn der Versicherer dauerhaft den
zuletzt ausgeübten Beruf versichert und auch dauerhaft auf das o.g. abstrakte Verweisungsrecht
verzichtet. Viele Gesellschaften begrenzen jedoch die Zeit auf 3 bzw. 5 Jahre nach dem
Ausscheiden aus dem Berufsleben.
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Infektionsklausel für Personen in Heilberufen
Diese Klausel erweitert den Versicherungsschutz, falls dem Versicherten die Ausübung der
beruflichen Tätigkeit für mindestens 6 Monate zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer
Infektion (z.B. nach § 31 des deutschen Infektionsschutzgesetzes) untersagt wird.
-
Wichtig für Studenten
Ein Student in der Erstausbildung hat noch keinen echten Beruf! Mit dieser Begründung versichern
viele Gesellschaften während der Zeit des Studiums nur eine Erwerbsunfähigkeit. Das muss man
nicht akzeptieren. Es gibt genügend Versicherer, die auch Studenten vollwertigen BU-Schutz
anbieten. Darunter gibt es sogar Versicherer, die Ergotherapie-Studenten preiswerter versichern
als den „ausgelernten“ Ergotherapeuten. Selbstverständlich bleibt der niedrigere Beitrag auch
nach Beendigung des Studiums erhalten! Deshalb sollten Ergotherapie-Studenten die
Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt noch vor Abschluss des Studiums abschließen.
Die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung finden
Will man eine für seine Person optimal abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung mit möglichst
niedrigen Beiträgen finden, sollte man sich umfassend informieren. Und ganz gleich, ob man hierzu
Fachzeitschriften nutzt oder sich von seinem Versicherungsvertreter informieren lässt – gut beraten ist,
wer sich mehrere Meinungen anhört. Auch das Internet bietet gute Möglichkeiten zur Information und dazu
noch einen
Online-Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung.
Tipps zur Antragstellung
Wer den optimalen Tarif gefunden hat, sollte auch die Beantragung in Ruhe vornehmen. Im Antrag werden
nämlich mehrere Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernde Person gestellt. Diese sind zwar meist
zeitlich befristet, so dass ambulante ärztliche Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen nur
innerhalb der letzten 5 Jahre und stationäre Aufenthalte nur innerhalb der letzten 10 Jahre angegeben
werden müssen. Aber wer kann sich schon an jeden Arztbesuch oder jede Rückenmassage
(dies ist auch eine Behandlung) der letzten 5 Jahre erinnern?
Geben Sie auch Behandlungen unbedeutend erscheinende Erkrankungen innerhalb der gefragten Zeiträume an.
Überlassen Sie dem Versicherer die Entscheidung, ob diese Vorerkrankungen risikorelevant sind.
Überprüfen Sie Ihre Antworten möglichst noch mit Ihrem Arzt anhand der Patientenakte. Sie verringern
damit die Gefahr, eine Frage falsch beantwortet zu haben.
Falsche oder unvollständige Angaben stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar.
Dies kann dazu führen, dass später ein Antrag auf Zahlung der BU-Rente vom Versicherer abgelehnt wird.
Und tatsächlich sind falsche oder unvollständiger Angaben im Versicherungsantrag zu 25% der Grund für
die Ablehnung eines späteren Leistungsantrags. So leicht muss man einem Versicherer die Ablehnung
nicht machen!