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Berufsunfähigkeitsversicherung für Ergotherapeuten

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Ein heute 25-jähriger Arbeitnehmer mit einem Jahreseinkommen von 24.000 € wird – eine jährliche Steigerung des Einkommens um nur 1% unterstellt – bis zum Erreichen des Renteneintrittsalters ein Einkommen von rund 1.245.000 € erwirtschaften. Allerdings nur, wenn die Arbeitskraft erhalten bleibt. Eine Berufsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall würde sowohl für angestellte als auch für selbstständige Ergotherapeuten ein existenzbedrohendes Risiko darstellen.

Auch die gesetzliche Erwerbsminderungsrente ist sehr knapp bemessen und wird nur unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt. Deshalb weisen Verbraucherschutzverbände, Medien und Versicherer unisono auf die Notwendigkeit einer privaten Berufsunfähigkeitsvorsorge hin.

Versicherungsschutz so zeitig wie möglich beantragen

Die besten Chancen auf umfassenden und preiswerten Versicherungsschutz hat man als junger, gesunder Mensch. Haben sich mit zunehmendem Alter bereits gesundheitliche Beschwerden eingestellt, wird es immer schwieriger, eine BU-Versicherung ohne Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse zu bekommen.

Der Beitrag berechnet sich u.a. auch anhand des zum Zeitpunkt der Antragstellung ausgeübten Berufs. Einige Versicherer stufen den „Ergotherapeuten“ trotz der teilweise schweren körperlichen Tätigkeit derzeit noch sehr günstig ein. Dadurch können sich Ergotherapeuten bei diesen Gesellschaften dort noch relativ preiswert versichern. Andere Versicherer haben die Risikoklasse schon angepasst und berechnen schon deutlich höhere Versicherungsbeiträge.

Außerdem werden mit zunehmendem Eintrittsalter die Beiträge grundsätzlich höher.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Altersvorsorge immer trennen

Der BU-Schutz kann in Form einer selbstständigen Berufsunfähigkeitsversicherung (SBU) oder als Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) zu einer Risikolebensversicherung vereinbart werden. Vermeiden sollte man dagegen die Kopplung an eine kapitalbildende Lebens- oder Rentenversicherung.

Bei diesen Kombinationen sind die Beiträge höher, so dass sie häufig nicht dauerhaft bezahlt werden können. Sollte es irgendwann zu einem finanziellen Engpass kommen, kann dann die Hauptversicherung nicht verringert oder gekündigt werden ohne auch den wichtigen BU-Schutz einzuschränken. Eine Rentenversicherung kann man nach Überwinden des finanziellen Engpasses zwar jederzeit wieder neu vereinbaren. Für den Berufsunfähigkeitsschutz würde jedoch eine erneute Gesundheitsprüfung erfolgen – und dies könnte bei inzwischen angefallenen Vorerkrankungen schwierig bis unmöglich werden.

Außerdem wäre es schon ein großer Zufall, wenn der günstigste Anbieter für die Altersvorsorge auch das günstigste Angebot zur Absicherung gegen Berufsunfähigkeit hätte!

Vorrangig auf gute Versicherungsbedingungen achten

Gerade bei BU-Versicherungen ist es wichtig, auf gute Versicherungsbedingungen zu achten, denn diese unterscheiden sich teilweise deutlich. Im Ernstfall kann sich der Versicherte nur auf das verlassen, was in den Versicherungsbedingungen schriftlich und eindeutig geregelt ist. Auf Kulanzentscheidungen braucht man bei der Höhe der Versicherungsleistungen nicht zu hoffen!

Generell wichtige Punkte bzw. Leistungserweiterungen sind beispielsweise:
  • Verzicht des Versicherers auf sein abstraktes Verweisungsrecht
    Anderenfalls kann der Versicherer die Zahlung einer BU-Rente verweigern, indem er auf eine andere Tätigkeit verweist, die die versicherte Person aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung noch ausüben könnte und die der bisherigen Lebensstellung entspricht. Es geht dabei also nicht darum, ob die versicherte Person eine solche Tätigkeit tatsächlich ausübt oder überhaupt auf dem Arbeitsmarkt angeboten kommt. Der Versicherer muss lediglich abstrakt eine solche theoretische Berufstätigkeit aufzeigen können.

  • Verkürzung des Prognosezeitraums auf 6 Monate
    Laut Versicherungsvertragsgesetz gilt die versicherte Person als berufsunfähig, wenn sie ihren zuletzt ausgeübten Beruf voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann. Wagt der Arzt keine solch lange Prognose, kann ein Versicherer die Zahlung der BU-Rente verweigern. Deshalb ist es wichtig, dass der Prognosezeitraum auf 6 Monate verkürzt wird.

  • Rückwirkende Leistungen nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit
    Häufig ist es auch nicht möglich, eine genaue Prognose über den voraussichtlichen Zeitraum zu stellen. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn nach 6-monatiger Berufsunfähigkeit die BU-Rente noch rückwirkend gezahlt wird.

  • Rückwirkende Leistungen bei verspäteter Meldung
    Es kommt auch häufig vor, dass eine eingetretene Berufsunfähigkeit nicht zeitnah gemeldet werden kann; z.B. aus gesundheitlichen Gründen oder weil noch ärztliche Gutachten oder Bescheide fehlen. Deshalb ist es wichtig, dass der Versicherer auf Meldefristen verzichtet oder bei verspäteter Meldung zumindest für drei Jahre rückwirkend Leistungen erbringt.

Darüber hinaus können für den Einzelnen auch weitere Punkte wichtig und im Ernstfall entscheidend für Leistung oder Nicht-Leistung des Versicherers sein:
  • Wichtig für selbstständige Ergotherapeuten und solche, die es werden wollen
    Bei Selbstständigen wird vor Anerkennung von BU-Leistungen geprüft, ob der bisherige Beruf durch eine zumutbare und wirtschaftlich zweckmäßige Umorganisation der Arbeitsabläufe innerhalb der Praxis weiter ausgeführt werden könnte. In den Versicherungsbedingungen sollte aber eindeutig ergänzt sein, dass die Umorganisation nur erfolgen muss, wenn sie ohne erheblichen Kapitaleinsatz möglich ist und die zumutbare Einkommensminderung maximal 20% beträgt.

  • Regelungen bei vorübergehendem Ausscheiden aus dem Berufsleben
    Nicht selten wird eine Berufstätigkeit auch unterbrochen, z.B. wegen Elternzeit, Pflege von Angehörigen oder eventuell auch wegen Arbeitslosigkeit. Wenn die versicherte Person gerade in einer solchen Zeit berufsunfähig wird, ist es vorteilhaft, wenn der Versicherer dauerhaft den zuletzt ausgeübten Beruf versichert und auch dauerhaft auf das o.g. abstrakte Verweisungsrecht verzichtet. Viele Gesellschaften begrenzen jedoch die Zeit auf 3 bzw. 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem Berufsleben.

  • Infektionsklausel für Personen in Heilberufen
    Diese Klausel erweitert den Versicherungsschutz, falls dem Versicherten die Ausübung der beruflichen Tätigkeit für mindestens 6 Monate zur Verhinderung der Weiterverbreitung einer Infektion (z.B. nach § 31 des deutschen Infektionsschutzgesetzes) untersagt wird.

  • Wichtig für Studenten
    Ein Student in der Erstausbildung hat noch keinen echten Beruf! Mit dieser Begründung versichern viele Gesellschaften während der Zeit des Studiums nur eine Erwerbsunfähigkeit. Das muss man nicht akzeptieren. Es gibt genügend Versicherer, die auch Studenten vollwertigen BU-Schutz anbieten. Darunter gibt es sogar Versicherer, die Ergotherapie-Studenten preiswerter versichern als den „ausgelernten“ Ergotherapeuten. Selbstverständlich bleibt der niedrigere Beitrag auch nach Beendigung des Studiums erhalten! Deshalb sollten Ergotherapie-Studenten die Berufsunfähigkeitsversicherung unbedingt noch vor Abschluss des Studiums abschließen.

Die optimale Berufsunfähigkeitsversicherung finden

Will man eine für seine Person optimal abgestimmte Berufsunfähigkeitsversicherung mit möglichst niedrigen Beiträgen finden, sollte man sich umfassend informieren. Und ganz gleich, ob man hierzu Fachzeitschriften nutzt oder sich von seinem Versicherungsvertreter informieren lässt – gut beraten ist, wer sich mehrere Meinungen anhört. Auch das Internet bietet gute Möglichkeiten zur Information und dazu noch einen Online-Vergleich zur Berufsunfähigkeitsversicherung.

Tipps zur Antragstellung

Wer den optimalen Tarif gefunden hat, sollte auch die Beantragung in Ruhe vornehmen. Im Antrag werden nämlich mehrere Fragen zum Gesundheitszustand der zu versichernde Person gestellt. Diese sind zwar meist zeitlich befristet, so dass ambulante ärztliche Behandlungen, Beratungen und Untersuchungen nur innerhalb der letzten 5 Jahre und stationäre Aufenthalte nur innerhalb der letzten 10 Jahre angegeben werden müssen. Aber wer kann sich schon an jeden Arztbesuch oder jede Rückenmassage (dies ist auch eine Behandlung) der letzten 5 Jahre erinnern?

Geben Sie auch Behandlungen unbedeutend erscheinende Erkrankungen innerhalb der gefragten Zeiträume an. Überlassen Sie dem Versicherer die Entscheidung, ob diese Vorerkrankungen risikorelevant sind. Überprüfen Sie Ihre Antworten möglichst noch mit Ihrem Arzt anhand der Patientenakte. Sie verringern damit die Gefahr, eine Frage falsch beantwortet zu haben.

Falsche oder unvollständige Angaben stellen eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht dar. Dies kann dazu führen, dass später ein Antrag auf Zahlung der BU-Rente vom Versicherer abgelehnt wird. Und tatsächlich sind falsche oder unvollständiger Angaben im Versicherungsantrag zu 25% der Grund für die Ablehnung eines späteren Leistungsantrags. So leicht muss man einem Versicherer die Ablehnung nicht machen!


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