Hallo Mareike,
stand vor kurzem genau vor diesem Problem und keiner konnte mir ausreichend Auskunft geben. Arbeite ebenso in einer Rehaeinrichtung, in der es aus räumlichen Gegebenheiten nicht möglich ist eine Praxis mit zusätzlichen Räumen zuzulassen. Beim BDE bekam ich folgenden Tipp: Ausgehend davon das Arbeitstherapie in der Regel in Gruppentherapie stattfinden sollte, können dies niedergelassene Praxen selten qualitativ anbieten. Sinnvoll ist also mit einer Praxis einen Kooperationsvertrag abzuschließen - die Praxis rechnet die Rezepte ab, und bei euch wird die AT stattfinden. Von den erhaltenen Leistungen kann sich, vertraglich festgehalten die Praxis z.B. 10% bis 20% behalten - für den Verwaltungsaufwand. Allerdings muss bei dieser Variante bei jedem einzelnen Klienten bei dessen KK eine Erklärung abgegben werden, warum AT nicht in Praxisräumen stattfinden kann. Möglich das dies bereits der Arzt bescheinigen muss, der BDE hilft dabei jedoch konkret weiter. Sind dieser Variante jedoch noch nicht weiter nachgegangen. Andere Prioritäten. Würde mich aber interessieren inwieweit ihr eine Möglichkeit findet und umsetzt.
LG Krugi
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