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Feiertage nacharbeiten?

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8. März 2010 21:45 # 16
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Hallo,
um einem Gerücht entgegenzuwirken :

Der Samstag ist in unserem Land immer noch ein regulärer Arbeitstag. In vielen Tarifverträgen wird er wie ein "halber" Feiertag behandelt. Aber Tarifverträge sind Gruppenverträge, die für "große" Verhandlungspartner, z.B. Gewerkschaften und Klinikketten gemacht sind und für die auch vorteilhaft sind.

In Praxen wird es selten vorkommen, daß Tarifverträge vereinbart werden.

Insofern kann natürlich ein Praxisinhaber Samstagsarbeit jederzeit anordnen. Diese Zusatzarbeit darf bei Festgehalt sogar bis zu einer bestimmten Stundenzahl unentgeltlich erfolgen.

Ob dieses Vorgehen allerdings eine gute Idee ist, wenn der PI Betriebsfrieden möchte, steht auf einem anderen Blatt.

Günstig ist es, wenn innerhalb des Vertrages für einen Interessenausgleich gesorgt wird.
Dazu muß verhandelt werden und das bedeutet, daß beide Seiten klar ihre Positionen darlegen und nach einem Konsens suchen.

Ein PI ist nicht automatisch "schuldig", wenn ein MA zu defensiv auftritt und insgeheim erwartet, daß der PI allein für "Gerechtigkeit" sorgt.


Eigentlich funktioniert alles nach der einfachen Formel :

Mehr Geld für den MA = mehr Risiko und Unbequemlichkeit für den MA
Mehr Sicherheit und Bequemlichkeit für den MA = weniger Geld für den MA

Ein paar Maßstäbe dafür wurden hier schon öfter vorgestellt.

Beim DVE kann man eine Broschüre bekommen, in der auf über 100 Seiten alle möglichen rechtlichen und vertraglichen Dinge für Anstellungen zusammengetragen wurden.

Grüße von

Oetken1
8. März 2010 22:06 # 17
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 555

Zitat:
Eigentlich funktioniert alles nach der einfachen Formel :

Mehr Geld für den MA = mehr Risiko und Unbequemlichkeit für den MA
Mehr Sicherheit und Bequemlichkeit für den MA = weniger Geld für den MA


Klar, so funktioniert eigentlich jeder Vertrag und jedes Geschäft. Das heißt aber nicht, dass man mit einem Arbeitsvertrag seit Jahrzehnten gültige und allgemein gültige, mit mittlerem Bildungsabschluß unmittelbar verständliche Regeln des Arbeitsrechts aushebeln kann.

Dass der Samstag ein normaler Arbeitstag ist, ist eine andere (oft unbekannte) Tatsache, die mit Urlaub und Feiertagen erst mal nichts zu tun hat.

Um es mal ganz drastisch, wider meine sonstige Wortwahl und somit völlig undiplomatisch auszudrücken:
Wie blöd muss man sein, wenn man es dem Arbeitgeber durchgehen lässt, das komplette Nacharbeiten von Urlaub und Feiertagen zu verlangen???

OK, man mag sich in einer Notlage befinden und unbedingt den Job nebst regelmäßigem Einkommen brauchen.

Aber wenns denn wirklich so ist:
@lina1: Überlege dir, wie lange du dir das noch antun willst und wann du den Chef auf sein ungesetzliches Handeln ansprichst bzw. schriftlich dein Recht auf Urlaub einforderst.
Dokumentiere deine Arbeits- und Urlaubszeiten.

Am Ende kommst du um den großen Krach nicht herum, wirst selber kündigen oder gekündigt werden. Danach gehst du zum Anwalt, forderst dein Geld ein und siehst zu, dass der ganze Prozess deinen Chef eine Stange Geld kostet. Er hat es nicht besser verdient.
Verdient hat solch ein Typ, dass ihm die Praxis flöten geht.

PS: Am besten gehst du gleich zum Anwalt. Eine einfache Rechtsauskunft kostet nicht die Welt. Dem Rechtsanwalt wird auch schnell klar werden, dass die Rechtsauskunft nur der Anfang eines am Ende erfolgreichen Prozesses sein dürfte. Und die Prozesskosten wird am Ende dein jetziger, unsäglicher Arbeitgeber bezahlen dürfen.


SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
8. März 2010 22:15 # 18
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 7

@ Irdeiter-

Das hat mit blöd nichts zu tun. Ich bin mir vollkommen über die Missstände in dieser Praxis im Klaren, denn das war nur ein Bruchteil der Dinge, die nicht rechtens sind. Nur leider ist es so, dass man es sich hier im östlichen Teil des Landes nicht unbedingt aussuchen kann, wo man arbeitet. Durch die hoch frequentierte Ausbildungszahl kann man selbst froh sein, wenn sich ein Job bietet, vor allen Dingen als Berufsanfänger ohne Qualifikationen.
Aber mittlerweile laufen bei mir schon unzählige andere Bewerbungen.

Aber deinen Tip werde ich in Anspruch nehmen. Ich werde mich mal genauer über die Rechtslage informieren.

8. März 2010 22:40 # 19
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Geändert am 08.03.2010 22:42:00
Hallo Lina1,
Dein Chef reagiert auf die Konkurrenzsituation zwischen euch heimattreuen Berufsanfängern.
Das ist nicht fein, aber das kannst Du ihm auch nicht vorwerfen.

Als ich vor über 20 Jahren meine Ausbildung beendet habe, da gab es eine ähnliche Situation : Geburtenstarker Jahrgang und das Ende einer Rezession. Es war schwer eine Stelle zu finden.

Wenn ich damals den Anspruch gehabt hätte, in meiner "Heimat" zu bleiben, hätte ich gar keine Arbeit gefunden. Und wenn dann eine mit ganz miesen Bedingungen.

Ich wäre damals überhaupt nicht auf diese Idee gekommen und habe mich von vorneherein dahin orientiert, wo es Arbeit gab. Vor allem bei einem solchen "Exotenberuf".

O.K. - jemand, der Mitte 40 ist und familiär gebunden ist, kann beanspruchen, daß man ihm hilft, einen Ortswechsel zu vermeiden. Aber Berufsanfänger ?

Tut mir leid, habe da wenig Verständnis.

Grüße von

Oetken1
8. März 2010 22:50 # 20
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623

Zitat:

Hallo Lina1,
Dein Chef reagiert auf die Konkurrenzsituation ..........aber das kannst Du ihm auch nicht vorwerfen.
Oetken1


sorry, oetken--- aber doch, bei den genannten umständen kann man !!
es ist ein unterschied, ob ich "reagiere" oder "nutznieße"


gruß - saloia
-------------------------------------

>>>> Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. <<<<< (g.b.shaw)

....UND EINE NEUE SOFTWARE BRAUCHEN WIR AUCH ENDLICH !!

8. März 2010 22:57 # 21
Registriert seit: 30.07.2001
Beiträge: 555

Geändert am 08.03.2010 22:58:00
Zitat:
Das ist nicht fein, aber das kannst Du ihm auch nicht vorwerfen.


Doch, das ist ihm bzw. ihr sogar sehr wohl und unbedingt vorzuwerfen! Hier wird wissentlich die Notlage anderer schamlos ausgenutzt. Und auch die AGin wird sehr wohl wissen, wie der Hase läuft bzw. dass sie gegen das Gesetz verstößt.

Wir reden hier nicht von niedrigen Stundenlöhnen oder geringen Urlaubsansprüchen. Es geht nicht um fehlende Fortbildungen oder einfache Unregelmäßigkeiten bzgl der Arbeitszeitabrechnungen.

Es geht um kriminelle Machenschaften bei denen den Arbeitnehmern elementarste Rechte (Urlaub und Feiertage) verweigert werden.
Das sind Sklaventreiber die verurteilt gehören!
Harte, aber völlig angemessene Worte!



SIG.: Dies Forum hat eine neue Software verdient, und das schon lange.
8. März 2010 23:02 # 22
Registriert seit: 26.10.2007
Beiträge: 372

Geändert am 08.03.2010 23:29:00



Zunächst einmal möchte ich allen meinen Kolleginnen in diesem Forum

ALLES GUTE ZUM INTERNATIONALEN FRAUENTAG

auf diesem Wege wünschen !!!


Vor allem verdient die nicht immer leicht zu meisternde Doppelbelastung von Frauen, die sich hierzulande und weltweit aus den beruflichen und den familiären Verpflichtungen ergibt, eine besondere Beachtung und Würdigung.


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Liebe "Ergomay" !


Grundsätzlich ist alles rechtens, was nicht gegen die bundesdeutschen Arbeitsgesetze verstößt. In diesem Sinne äußerte sich bereits "oetken1" ausführlich. Insbesondere kann ein Unternehmer i. d. R. nur Gehälter und Löhne aus Einnahmen, d. h. aus einem geleisteten Anteil seiner abhängig Beschäftigten, bezahlen. Es kann also nur das verteilt werden, was zuvor erwirtschaftet wurde. Andernfalls würde ein Unternehmer Verlust machen. Eine wesentliche und somit typische Absicht eines freien Unternehmers ist es jedoch, Gewinne zu erwirtschaften. Er hat nicht die unternehmerische Motivation, Arbeitsplätze zum Wohle seiner Mitmenschen zu schaffen bzw. zu erhalten. Wie ein Unternehmer die erwirtschafteten Gewinne verteilt, wie viel er sich also von dem von seinen abhängig Beschäftigten erwirtschafteten Gewinn in die eigene Tasche steckt, in das Unternehmen und dessen Humankapital reinvestiert oder an seine abhängig Beschäftigten ausschüttet, lässt auf sein soziales Verantwortungsbewusstsein und auf seine eigenen egoistischen Absichten [im positiven und im negativen Sinne betrachtet] schließen.

Und Wochenendarbeit allein stellt noch keine Form der Ausbeutung dar.


Herzliche Grüße sendet Dir

"deesemee /// Olegi"


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Hallo "Irdeiter" !


Warum sollte man "Lina.1" keinen Glauben schenken ? Wo kein Kläger, da kein Richter. Und gäbe es keine Kontrollen, dann hätten wir womöglich hierzulande wieder Kinderarbeit. Und es gibt nichts, was es nicht gibt.

Allerdings hast Du vollkommen recht, dass ein permanenter Verstoß seitens eines Unternehmers gegen gesetzlich geschütze, von der Arbeiterbewegung hart erkämpfte Rechte seiner abhängig Beschäftigten früher oder später zu unauflöslichen Konflikten führt. Auch mir selbst blieb diese Erfahrung als Berufsanfänger nicht erspart.

Das Lohn- und Gehaltsdumping und andere schlechte Arbeitsbedingen sind jedoch, wie sie "Lina.1" hervorhebt, schon lange nicht mehr nur Erscheinungen im bundesdeutschen Beitrittsgebiet. Wenn ich bspw. an meinen ersten schriftlichen Arbeitsvertrag hier "im goldenen Westen" zurückdenke, den ich gleich am nächsten Tag nach meinem bestandenen Staatsexamen einging, um nicht in die Arbeitslosigkeit zu gehen, kann ich sehr gut verstehen und nachvollziehen, wie es "Lina.1" heutzutage emotional ergeht. Den ersten Monat arbeitete ich freiwillig gratis, um mich vom Unternehmer auf die Probe stellen zu lassen. Anschließend unterschrieb ich, ohne dass mich jemand dazu zwang, einen Arbeitsvertrag, nach dem ich wöchentlich sechzig Zeitstunden für ein monatliches Entgelt in Höhe von entausend Euro netto zu arbeiten hatte, und zwar ohne jedwede Vergünstigungen oder sonstige Ansprüche. Als ich drei Monate später gegen diesen Unternehmer wegen der Einbehaltung der Hälfte meines Gehalts vor das hiesige Arbeitsgericht zog, kam der nächste Berufsanfänger und nahm meinen Arbeitsplatz ein und war wiederum froh darüber, nicht arbeitslos zu sein und eine Chance für den Einstieg in das Berufsleben erhalten zu haben. Und so geht es weiter, immer weiter ...


Herzliche Grüße sendet Dir

"deesemee /// Olegi".


-------------------------- ENDE ------------------------- 08.03.2010 ---------------------------


9. März 2010 07:45 # 23
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Zitat:
Also ich persönlich, ebenfalls in einer Praxis angestellt, muss sämtliche Feiertage und Urlaubstage, die ich nehme, vor- oder nacharbeiten, sprich- fü alle Therapien, die ausfallen würden, Ersatz ausmachen...
Das heißt dann leider noch mehr arbeiten...

-----------------------------------------------------------
So schreibt es die Chefin vor...
Einige Patienten gebe ich an Kollegen ab, aber im Prinzip verlangt meine PI, dass nichts in dieser Zeit ausfällt und für Ersatz gesorgt wird.

Ich weiß, dass sie für eine Urlaubsvertretung sorgen muss, aber das ist nur Theorie, in der Praxis sieht es anders aus...

Ich würde es nicht schreiben, wenn es nicht so wäre...



Meiner Meinung nach widersprechen sich deine Aussagen.
Das im Team besprochen werden muss, dass die Urlaubsvertretung gesichert ist, ist doch wohl selbstverständlich.
Das dies der Arbeitnehmer auch mit übernimmt, ist für mich auch selbstverständlich.
Dies hat jedoch nichts damit zu tun, dass Urlaub vorgearbeitet bzw. nachgearbeitet wird.

Es ist rein rechnerisch gar nicht möglich, dass du deine Stunden vor- bzw. nacharbeitest. Sorry, aber so sehe ich dies. Du musst vom Jahresurlaub mindestens zwei Wochen am Stück nehmen und somit kannst du diesen nicht vor- und nacharbeiten.

Eine Übergabe und Vorbereitung der Therapien sind sinnvoll und zweckmäßig und haben nichts mit Urlaub vorarbeiten zu tun.

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen hat Oetken ausreichend geschildert.
Urlaubstage und Feiertage müssen nicht nachgearbeitet werden. Eine Vorbereitung gehört dazu. Diese Vorbereitung kann der Arbeitgeber delegieren und gehört in die Arbeitzeit.

Grüße von

Maria2

9. März 2010 07:55 # 24
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1261

Ich kenne Fälle, da muß eine bestimmte Mindesteinheitenzahl erbracht werden, um eine Grundvergütung zu bekommen. Unabhängig davon, ob Feier- oder Urlaubs- oder Krankheitstage anfallen! Ist leider so und wird freiwillig, eine gewisse Zeit, getan. Aus wirtschaftlicher Not, um überhaupt Berufserfahrung zu bekommen oder warum auch immer. Und das nicht nur in den letzten Jahren.

Es ist niemal zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben!
Gutgehn, Attacke, Glück Auf und Om Shanti
9. März 2010 17:41 # 25
Registriert seit: 07.03.2010
Beiträge: 7

@Maria2...

Ich habe geschrieben, dass einige Therapien von Mitarbeitern übernommen werden. Aber das geht nicht bei allen Patienten. Und diese Patienten muss ich dann zweimal die Woche behandeln, um "eine Therapie gut zu haben", für meinen Urlaub.

9. März 2010 22:24 # 26
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Mit gegangen, mit gefangen, mit gehangen.


Grüße von

Maria2

10. März 2010 10:01 # 27
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 68

Geändert am 10.03.2010 10:53:00
Ich habe auch einmal in einer Praxis gearbeitet, in der es so geregelt war, dass eine Mindestanzahl von Therapieeinheiten/Woche geleistet werden muss. Dafür gabs ein Grundgehalt.
Die Einheiten die ich am Monatsende mehr hatte wurden zusätzlich vergütet. Die Paxis war im Westen, das nur mal am Rande (auch hier wird abgezockt...).

Feiertage wurden dabei nicht mit einer Einheitenpauschale gerechnet, im Urlaub gab es das Grundgehalt.
Nicht fair, aber dafür habe ich viel gelernt - und bin dann gegangen. Von meinem Wissen profitiere ich immer noch und dass ich heute nicht noch einmal solche Bedingungen akzeptieren würde, dessen bin ich mir sicher.

Gruß
Fussili

20. März 2013 09:01 # 28
Registriert seit: 09.02.2012
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 423

Geändert am 20.03.2013 09:03:00
Tz.... also... bei aller Liebe. Bei so einer Einstellung zur Arbeit (ich lass mich mal von vorne bis hinten gründlich ausbeuten!) wundert es mich absolut nicht, dass immer wieder AGs aus dem Boden schießen, die ihre AN wie den letzten Dreck behandeln...
Eine Praxis kann meiner Meinung nach nur so viele Patienten "annehmen", wie sie auch behandeln kann - mit und ohne Urlaubszeit von best. Mitarbeitern!!
Sag Menschen nicht, wie sie Dinge tun sollen. Sag ihnen was zu tun ist, und sie werden dich mit ihrem Einfallsreichtum überraschen.
20. März 2013 09:35 # 29
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Ich bin hier beim Lesen mal wieder sprachlos.
Gerade in Zeiten des Internet ist doch nichts einfacher, als sich alle rechtlichen Hintergründe bezüglich Arbeitsvertrag zu erlesen. Alles ist abrufbar, Urteile, Arbeitszeitgesetz und und und und doch lassen sich Menschen immer wieder auf solche unrechtmäßigen Verträge ein und sind dann auch noch verwundert, dass es unrechtmäßig ist??????
Ich frage mich, was motiviert euch, euch auf sowas einzulassen??? Die Angst vor Arbeitslosigkeit?
Ich fass es nicht!!!!! und lege es jedem nah, erkundigt euch vorher, bevor ich euch auf solch einen Schmu einlaßt!!!
Habt ihr eure Nach- und Vorarbeitsstunden nicht dokumentiert, dann werdet ihr vor einem Arbeitsgericht auch keine Chance haben, dafür Geld zu bekommen.
Wenn ich lese, dass ihr selbst für eine Urlaubsvertretung sorgen müßt und das auch noch macht?????????????
Oder die Stunden nacharbeitet oder oder oder.....UNGLAUBLICH!!!!
http://www.therapaedia.de/publikation.html
facebook: Therapädia - Mobile Ergotherapie - Jugendhilfeträger des Landkreises Nienburg Weser und Diepholz

Therapädia - Inklusionsberatung und - coaching
20. März 2013 11:32 # 30
Registriert seit: 04.08.2002
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Beiträge: 1261

Das hieß doch Leibeigenschaft oder Sklaverei!
Wenn das von mir verlangt würde und sich Chef nicht einsichtig zeigte, würde es zu einer ernsthaften, länger andauernden Erkrankung führen. Und zu einer Klage.
Ich hab ja schon einiges erlebt, aber solch kreatives Unternehmertum...
Lasst euch so etwas niemals gefallen.
Da würd ich mich eher mit einem Schild "Sklave" an die Praxistür ketten.

Viel Kraft und Mut!
Signaturen lesen ist Zeitverschwendung!
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