Anzeigen:
Sie sind hier: Forum >> Praxisinhaber >> Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!

Diskussionsforum

Die Verordnung wird einbehalten und überhaupt nicht vergütet!!!

Optionen:
29. März 2010 17:42 # 1
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Der BED hat heute seine Mitglieder darüber informiert, dass ab dem 1.4.2010 die Krankenkassen bei Verordnungsfehlern nicht vergüten oder nur zum Teil vergüten.

Die Auflistung ist ausführlich und umfasst zwei Seiten. Also Achtung! Die Verordnungen müssen heilmittelkonform sein!!!



Grüße von

Maria2

29. März 2010 22:10 # 2
Registriert seit: 20.09.2003
Beiträge: 45

Ja, ja - ein neues Zeitalter der Tyranei hat begonnen. Wir kontrollieren jedes Rezept durch Therapeuten, Praxishelferin und durch mich. Aber die Kassen finden immer wieder kleine Fehler...

Kinder brauchen nicht nur Flügel um zum Himmel aufzusteigen, sondern auch einen Platz an dem sie sicher landen können...
30. März 2010 07:37 # 3
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 30.03.2010 07:39:00
Hallo!
Mich würde interessieren ob das rechtens ist, denn bei allem kontrollieren, kann trotzdem mal ein Fehler passiern. Bei mir ist es schon desöfteren gewesen dass die Kassen Fehler gemacht haben und ich mein rechtmäßig verdientes geld erst Monate später erhielt. Bei genauer Nachfrage beim Kassenmitarbeiters, "ups da ist mir wohl ein Fehler unterlaufen"

Der DVE meinte in seinem Newsletter vor einiger zeit, man soll auf jeden Fall dagegen vorgehen. Und sie wären mit ihrer Rechtsabteilung daran da was auszuarbeiten. Also wenn mir sowas passiert ich geh auf jeden Fall mal damit zu einem Rechtsanwalt.

Grüße
Lusa

30. März 2010 09:17 # 4
Registriert seit: 25.05.2008
Beiträge: 943

Hallo lusa,
das BSG hält dieas für richtig und hat dementsprechend ein Urteil gefällt.
MfG
Igelchen

"Es weiß niemand besser, wo der Schuh drückt, als der, der ihn trägt."
dt. Sprichwort
30. März 2010 10:05 # 5
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 945

Geändert am 30.03.2010 10:11:00
Schonschon, Igel. Aber die AOK hat eine, sagen wir, etwas exzessive Auslegung des BSG-Urteils. Zumal einige der Prüfpunkte mit den Ergo-Rahmenverträgen einerseits und dem konsentierten Frage-Antwort-Katalog andererseits keineswegs konform sind.

Beispiel gefällig? Wir verordnet Arzt eine Doppelbehandlung? 5x als DoBe oder 10x als DoBe, wenn er 5 Termine haben möchte?

Noch ein Beispiel? 2 vorrangige Heilmittel sind bei Ergo durchaus möglich, sofern die Gesamtverordnungsmenge des Einzelrezepts HMR-konfom bleibt.

Gruppe --> Einzel usw. usf.

Die AOK ist deutlich über das Ziel hinaus geschossen. Trotzdem kann man zu diesem Zeitpunkt als PI sein Verordnungmanagement auf Vordermann bringen - das drängt sich geradezu auf! Und Lusas Haltung kann man nur unterstützen: wer HMK, Rahmenvertrag und FAK gelesen und verstanden hat, braucht nichts zu fürchten und darf und muss sich geradezu wehren.

to do today: don´t feed trolls
30. März 2010 10:59 # 6
Registriert seit: 02.06.2005
Beiträge: 3212

Hallo,
erstmal vielen Dank an Maria2 für den wichtigen Hinweis.

Sobald der DVE was ausgearbeitet hat, werde ich damit beginnen, gegen dieses Verfahren vorzugehen.
Das habe ich mir schon seit langem vorgenommen. Wenn man gemeinsam klagt, bzw. in Kette ist das zudem viel wirkungsvoller.

Vor Jahren ist hier mal im Zusammenhang mit Leistungen der Pflegedienste was Ähnliches passiert. Primärkassen haben einfach bis zu einem Drittel der Summen einbehalten mit der Behauptung, die Leistungen seinen nicht korrekt positioniert worden.

Nach langem hin und her gab es einen außergerichtlichen Vergleich. Die Kassen haben eingelenkt, weil sie eine Klage mit entsprechenden Grundsatzurteilen befürchten mußten.

Uns durch "Zumüllen" mit unwesentlichen Verwaltungshandlungen und dem Druckmittel "Einbehalt" handlungsunfähig zu machen ist sicherlich eine clevere Taktik.

Da hilft nur eins : Grenzen setzen, sich untereinander absprechen.

Es ist wie in der Kindererziehung : Sind die Eltern unklar, unsicher, haben sie ein schlechtes Gewissen und sprechen sie sich nicht untereinander ab, tanzen ihnen die Kinder auf der Nase rum.

Letzendlich gehts niemandem in der Familie gut dabei. Es kostet nur Kraft - die Kraft, die wir für die Arbeit mit unseren Patienten brauchen und um unseren Betrieb zu führen.

Diesen Sachverhalt sollte man ruhig klar stellen : die völlig unangemesse, überbordende Bürokratie hemmt unsere Leistungsfähigkeit im Gesundheitswesen. Das kann nicht im Sinn der Versicherten sein.

Die Kassen haben noch immer nicht richtig begriffen, daß sie "Diener des Staates" sind. Nicht "Herrenmenschen".

So etwas darf es in einer leistungsfähigen Demokratie nicht geben.

Unser System sollte eine "Volks"-herrschaft, keine "Büro"herrschaft sein.

Herzliche Grüße von

Oetken1
30. März 2010 16:13 # 7
Registriert seit: 25.08.2007
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 494

Geändert am 30.03.2010 16:15:00
Am schlimmsten sehe ich den "Fakt", dass fehlerhafte Rezepte einfach mal so einbehalten werden und damit die Bezahlung verweigert wird, statt Korrekturen zuzulassen. Stelle mir das in anderen Bereichen vor - eine Reparatur wird nicht genau so, wie auf dem Blatt ausgeführt und der Autobesitzer zahlt jetzt gar nichts. Der Verkäufer/ Kassierer hat einen Fehler in seiner Rechnung und der Kunde nimmt sich das Recht heraus ALLES in seinem Einkaufswagen unbezahlt sich zuzueigenen.
Also irgendwie arbeitet da Jemand sehr unseriös und vernichtet damit Arbeitsstellen, wenn es ganz pingelig gehandhabt wird. Oder können wir jetzt auch, bei Kassenfehlern, diese kräftig abzocken?!
Zum Glück beginnen die Verbände jetzt auch aktiv zu werden, denn ansonsten beginnt jetzt bald ein weiterer Wegfall von Therapiekräften....

>>>Gemeinsam kann man vieles erreichen<<<
30. März 2010 23:00 # 8
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 394

Geändert am 31.03.2010 08:26:00
Zitat:
das BSG hält dieas für richtig und hat dementsprechend ein Urteil gefällt


Waaas das kann ich fast nicht glauben, kann man das irgendwo nachlesen???

Zitat:
Sobald der DVE was ausgearbeitet hat, werde ich damit beginnen, gegen dieses Verfahren vorzugehen.
Das habe ich mir schon seit langem vorgenommen. Wenn man gemeinsam klagt, bzw. in Kette ist das zudem viel wirkungsvoller


Ich bin sofort dabei, das kann man einfach nicht dulden, ich hab bisher echt jede Schikane mitgemacht aber das geht einfach zu weit. Prüfpflicht hin oder her, wir sind Menschen und da können sich einfach Fehler einschleichen. Bei aller Kontrolle. Wie schon gesagt die Kassen machen doch auch Fehler. Hab das bisher bei fast jeder Abrechnung gehabt.

Z.B. wurde mir Geld abgezogen, weil eine Patientin angeblich in Kur war zu einem meiner Behandlungstermine. Sie war aber das Jahr davor in Kur, der zuständige Kassenmitarbeiter hatte sich im Datum gerirrt.
Ne also wirklich irgendwo ist echt Ende,iIch hoffe es finden sich hier noch andere Klagewillige, damit wir gemeinsam was unternehmen können.

Grüße
Lusa

31. März 2010 16:09 # 9
Registriert seit: 10.09.2002
Beiträge: 406

Korrekt ausgefülltes Duplikat der betroffenen VO vom Doc ausstellen lassen und mit der nächsten Abrechnung erneut einreichen.
Ändert zwar nichts an der "Schikane", das Geld bekommste zumindest für Deine Leistungen.
BV

Optionen: