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Praxis für Abrechnung finden

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31. August 2012 14:31 # 1
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Mich würde mal interessieren, wie ihr die Praxen zur Abrechnung gefunden habt. Hier in meinem Landkreis sind die Praxen leider nicht gerade offen gegenüber freien Mitarbeitern.
Wie sieht das bei euch aus?
Wie waren da eure Erfahrungen?
Habt ihr persönlich vorgesprochen oder dort angerufen?

Würde mich über regen Austausch sehr freuen, da ich im Moment auf der Suche nach einer Praxis bin, die für mich die VDEK Verordnungen abrechnen im PLZ Bereich 3...

31. August 2012 17:34 # 2
Registriert seit: 06.12.2006
Beiträge: 3149

Hallo nitl,

3.... ist groß

Schau mal hier Link

Ich habe Dir eine PN geschickt.

Bei VDEK gibt es die Kilometerbegrenzung?


Grüße von

Maria2

31. August 2012 18:01 # 3
saloia
saloia
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 3623

Geändert am 31.08.2012 18:02:00
@maria-- ja.
vdek hat die km-begrenzung bei HB für freie mitarbeiter ..

@nitl--- "das kam so"...
ich bin anfangs und dann immer wieder, direkt angefragt worden, und habe z.t. auch selber gefragt..
nach dem motto: ich kenne einen, der einen kennt, der einen braucht.......

probleme gabs eigentlich nur selten---- vielleicht sind aber hh/s-h auch ein bischen flexibler und aufgeschlossener??
evtl könnte dir auch helfen, bei den kliniken in deiner nähe ein angebot als "krisen-/urlaubs-/schwangerschaftsvertretung einzureichen?? da gibst- zumindest hier- im augenblick wirklich "bedarf" und interesse, auch an langfristigen netzwerken..


gruß - saloia
-------------------------------------

>>Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben. << (g.b.shaw)



31. August 2012 18:45 # 4
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Geändert am 31.08.2012 20:54:00
danke für eure Nachrichten und danke an Maria2 für die PN!!!
Ich bin genauer gesagt im Postleitzahlengebiet 316... und mir mangelt es nicht an Arbeit, sondern eher an der Bereitschaft, dass für mich abgerechnet wird.
Einerseits kommt die Argumentation, wir kennen ja deine Arbeitsqualtität nicht und andererseits kommt auf Anfragen gar keine Rückmeldung...finde ich doch sehr schade.
Ich meine ich arbeite ja als Selbständige und ich werbe mit meiner Arbeit doch für mich selbst und nicht für eine Praxis, oder sehe ich das falsch? Zudem besorge ich all meine VO selbst und reiche sie doch nur zur Abrechnung ein....
Warum also die Scheu, für einen abzurechnen??? Das versteh ich nicht so ganz....
Welches Risiko gehen denn die Praxen mit einem freien Mitarbeiter ein??

Und findet sich hier vielleicht eine Praxis, die mich abrechnen würde???

31. August 2012 22:12 # 5
Registriert seit: 22.07.2007
Beiträge: 225

Soweit ich weiß, muss das Verhältnis von Angestellten und freien MitarbeiterInnen "stimmen". Wenn es zu viele freie gibt, kann das Finanzamt unterstellen, die Praxis wäre quasi ein Abrechnungsunternehmen und wäre damit umsatzsteuerpflichtig. Dies könnte sich im übelsten Fall auf die ganze Praxis ausweiten. Ich habe es so im Hinterkopf, vielleicht kann es jemand ja konkretisieren.
Gar nicht so einfach als PI ...
Schönen Abend.


Frenzie
7. November 2012 21:28 # 6
Registriert seit: 28.02.2012
Beiträge: 49

Schade, in der 3er Gegend kenne ich niemanden.
Hätte ich damals noch geantwortet daß es doch eigentlich ganz einfach ist, stehe ich derzeit vor selbigem Problem und finde plötzlich niemanden mehr.
Ich hatte bis dato 3 Abrechnungspraxen die ich alle auch völlig ohne Probleme fand. Ein Anruf, ein Treffen und alles war paletti.
Nun ist es aber so: Eine meiner derzeitigen Praxen wird demnächst schließen und von einer habe ich mich wegen unpünktlicher Zahlungen trotz Entgegenkommen meinerseits getrennt. Nun steh ich ganz schön doof da mit nur einer einzigen Praxis, die dann auch noch im Nachbarbundesland liegt und suche dringend wieder eine neue Praxis.
Also wieder rein in den Strudel des Suchens und mir begegnen plötzlich überall total ängstliche Leute die entweder total schlechte Erfahrungen mit schlechten Leuten gemacht haben oder einfach nur eine generalisierte Angst vor diesem bösen Wort freier Mitarbeiter haben und nicht weiter drüber nachdenken wollen.
Ist das irgendwie neu?
Ich hätte sogar einen Schwung Hausbesuchspatienten den ich mitbringe was damals immer zog da ja auch lukrativ. Nichtmal das klappt mehr.
Sehr seltsam...

Also falls ihr einen Tip haben solltet, wer im Hamburger Raum (idealerweise südlich) freien Mitarbeitern gegenüber offen ist- nur her damit


8. November 2012 12:14 # 7
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 944

Geändert am 08.11.2012 13:00:00
In diesem Themenspektrum gibt es eigentlich nichts wirklich neues. Aber es dauert wohl, bis die Fakten sortiert sind und sich herumsprechen. Offensichtlich ist das nun in zunehmenden Maß der Fall.

1. Sozialversicherungsthematik
Ein PI haftet für die Berechnung und Bezahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in den Sozialversicherungen. Wird also, im schlimmsten Fall bis zu 4 Jahre rückwirkend, der Selbstständigenstatus des FM verneint, kann das recht teuer werden. --> Risiko

2. Steuerproblematik (siehe Beitrag von Frenzie)
Ist einwandfrei sicher gestellt, dass ein FM als Selbstständiger läuft, dann ist zwar die sozialversicherungstechnische Seite in trockenen Tüchern. Dagegen verliert der auftraggebende PI in Bezug auf die FM-Umsätze seine steuerliche Eigenschaft als gewerbe- und umsatzsteuerbefreiter Freiberufler. D.h. er wird als umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender eingestuft. Ob und inwieweit sich das über die FM-Umsätze hinaus auf die gesamten Praxisumsätze auswirken kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Physiopraxis in Hamburg, die mit vielen FM gearbeitet hat, wurde jedenfalls vor einigen Jahren mit einer Steuernachzahlung im oberen fünfstelligen Bereich konfrontiert. Das ist dann wirklich kein Spaß mehr. --> Risiko

3. Haftungsproblem
Ich denke, dass kleinste Problem ist die Haftungsthematik. Ich würde jedem FM unterstellen, "sauber" zu arbeiten. Allerdings kenne ich auch konkrete Fälle, in denen dem FM vom PI "netterweise" die mehr oder weniger rechtmäßige Rechnungskürzung des Kostenträgers auf´s Auge gedrückt wurde. Genauso gibt es sicher auch Fälle von "nicht ganz so sauberen Arbeitsweisen" seitens FM. Aber dieses Risiko halte ich für einigermaßen beherrschbar.

Für unsere Praxis kann ich sagen: das Paradoxon, dass sich aus 1. und 2. ergibt, hat uns dazu bewogen, nicht als "Abrechnungspraxis" mit "Freien" zu arbeiten. FM käme für uns nur temporär in Frage z.B. als Urlaubs- oder Schwangerschaftsvertretung. Aber dann wären es ja Aufträge aus dem Praxisbestand also "unsere" Klienten.

Hinweis: keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung, sondern mein persönlicher Kenntnisstand, der durchaus fehlerhaft oder unvollständig sein könnte. Falls beim Leser konkrete Fragen oder Zweifel entstehen unbedingt den eigenen Steuerberater kontaktieren! Insbesondere auch was Freigrenzen und die Auswirkung des jeweils örtlich angesetzten GewSt.-Hebesatz angeht. Da die GewSt. bei der EkSt. gegengerechnet wird, kann die Auswirkung je nach Ort ganz unterschiedlich ausfallen.

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
8. November 2012 20:32 # 8
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Zitat:

In diesem Themenspektrum gibt es eigentlich nichts wirklich neues. Aber es dauert wohl, bis die Fakten sortiert sind und sich herumsprechen. Offensichtlich ist das nun in zunehmenden Maß der Fall.

1. Sozialversicherungsthematik
Ein PI haftet für die Berechnung und Bezahlung von Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteilen in den Sozialversicherungen. Wird also, im schlimmsten Fall bis zu 4 Jahre rückwirkend, der Selbstständigenstatus des FM verneint, kann das recht teuer werden. --> Risiko

2. Steuerproblematik (siehe Beitrag von Frenzie)
Ist einwandfrei sicher gestellt, dass ein FM als Selbstständiger läuft, dann ist zwar die sozialversicherungstechnische Seite in trockenen Tüchern. Dagegen verliert der auftraggebende PI in Bezug auf die FM-Umsätze seine steuerliche Eigenschaft als gewerbe- und umsatzsteuerbefreiter Freiberufler. D.h. er wird als umsatzsteuerpflichtiger Gewerbetreibender eingestuft. Ob und inwieweit sich das über die FM-Umsätze hinaus auf die gesamten Praxisumsätze auswirken kann, entzieht sich meiner Kenntnis. Eine Physiopraxis in Hamburg, die mit vielen FM gearbeitet hat, wurde jedenfalls vor einigen Jahren mit einer Steuernachzahlung im oberen fünfstelligen Bereich konfrontiert. Das ist dann wirklich kein Spaß mehr. --> Risiko

3. Haftungsproblem
Ich denke, dass kleinste Problem ist die Haftungsthematik. Ich würde jedem FM unterstellen, "sauber" zu arbeiten. Allerdings kenne ich auch konkrete Fälle, in denen dem FM vom PI "netterweise" die mehr oder weniger rechtmäßige Rechnungskürzung des Kostenträgers auf´s Auge gedrückt wurde. Genauso gibt es sicher auch Fälle von "nicht ganz so sauberen Arbeitsweisen" seitens FM. Aber dieses Risiko halte ich für einigermaßen beherrschbar.

Für unsere Praxis kann ich sagen: das Paradoxon, dass sich aus 1. und 2. ergibt, hat uns dazu bewogen, nicht als "Abrechnungspraxis" mit "Freien" zu arbeiten. FM käme für uns nur temporär in Frage z.B. als Urlaubs- oder Schwangerschaftsvertretung. Aber dann wären es ja Aufträge aus dem Praxisbestand also "unsere" Klienten.

Vielen Dank für deine ausführliche Stellungnahme
Zu Punkt 1 wurde ja bereits auch hier im Forum von Frau Donner geschrieben, dass es bei FM keine Scheinselbständigkeit gibt, auch wenn man nur 1 Abrechnungspraxis hätte. So kann denke ich einem FM der Selbständigenstatus gar nicht aberkannt werden. Dazu müßte schon komplette Weisung von Seiten der Praxen nachgewiesen werden und ich denke, jeder, der den Weg des FM wählt, sollte bestens darüber informiert sein, wie die rechtliche Lage und auch die Weisungsungebundeheit ist

Zu Punkt 2 verhält sich das so, dass man tatsächlich auf die FM Umsätze Umsatzsteuer abführen muss, aber nur wenn man die 17500 Euro im Jahr überschreitet. Ansonsten reicht es, wenn man Kleingewerbe anmeldet. Alle anderen Umsätze bleiben davon weiterhin unberührt.

Zu Punkt 3 gebe ich dir uneingeschränkt Recht. Überall gibt es sicherlich schwarze Schafe. Jedoch sollte doch jeder FM uneingeschränkt eine super Qualität abliefern, denn davon den VO lebt schließlich nicht nur der PI sonder auch der FM ist auf Mundpropaganda und neue Patienten angewiesen.
Ich für meinen Teil habe eine komplette eigene Aquise, meine Praxen müssen mir keine Patienten geben, da ich von vornherein komplett voll war und auch weiterhin bin, da ich nur in tagesstrukturierten Einrichtung arbeite.
Eine meiner Praxen hat mir sogar angeboten, für mich in meinen Einrichtungen Urlaubsvertretung zu machen und auch im Krankheitsfall einzuspringen. Vielleicht ist das bei andern FM auch so, wenn sie Urlaub haben...
Zudem habe ich in vielen Gesprächen mit Abrechnungspraxen gemerkt, dass auch ich von meinem Fachwissen her eine Bereicherung bin und da ich z. B. die Kinder nur bis zur Einschulung habe, kann ich auch meine Abrechnungspraxen als weitere Anlaufadresse empfehlen.
Du siehst, es gibt auch Vorteile eines FM
lg




http://therapaedia-mobile-ergotherapie.webnode.com/
facebook: Therapädia - Konzept für Ergotherapie in tagesstrukturierten Einrichtungen
9. November 2012 10:09 # 9
Registriert seit: 05.04.2005
Beiträge: 944

Geändert am 09.11.2012 10:15:00
Die Idee mit dem Kleingewerbe ist ganz nett. Da aber die Abrechnung von Verordnungen an eine zugelassene Praxis gebunden ist, müsste man schonr ein Abrechnungsunternehmen mit entsprechend eigenem Institutionskennzeichen (IK) ausgründen.
Oder versuchen mit dem Kostenträger zu klären, dass unter dem Praxis-IK auch Fremdleistungen vom Kleingewerbe abgerechnet werden. Mit dem Finanzamt müsste man noch auskungeln, dass auf dem Praxiskonto Einnahmen vorhanden sind, die buchhalterisch dem Kleingewerbe zugerechnet werden (ich glaube, da spielen die nicht mit).
Stellt sich mMn nicht ganz so easy dar.

Ich liebe Probleme. Sie sind das einzige, was man nicht ernst nehmen muss. (Oskar Wilde)
9. November 2012 14:47 # 10
Registriert seit: 19.05.2006
Beiträge: 542

Laut Steuerberater ist es tatsächlich so, wenn Selbstzahlerleistungen in einer Praxis angeboten werden, hat man sowieso ein "Gewerbe" anzumelden. Da kommt man nicht drum rum, weil es steuerrechtlich scheinbar keine andere Möglichkeit gibt, da eben die Heilmittel nicht einkommensteuerpflichtig sind, alle anderen Einnahmen aber schon. Das hat nichts mit einer Institutionszulassung oder ähnlichem zu tun, das scheint einfaches Steuerrecht zu sein.
Das wird auch beim Finanzamt so angemeldet und fein säuberlich bei der Steuererklärung in getrennte Schubladen gepackt

lg

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10. November 2012 21:25 # 11
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220

Zitat:

Laut Steuerberater ist es tatsächlich so, wenn Selbstzahlerleistungen in einer Praxis angeboten werden, hat man sowieso ein "Gewerbe" anzumelden. Da kommt man nicht drum rum, weil es steuerrechtlich scheinbar keine andere Möglichkeit gibt, da eben die Heilmittel nicht einkommensteuerpflichtig sind, alle anderen Einnahmen aber schon. Das hat nichts mit einer Institutionszulassung oder ähnlichem zu tun, das scheint einfaches Steuerrecht zu sein.
Das wird auch beim Finanzamt so angemeldet und fein säuberlich bei der Steuererklärung in getrennte Schubladen gepackt

lg

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ICH, glaube da ist ein Denkfehler drin. Oder "mein" Finanzamt und "meine" Steuerberaterin sind anders geschult.

Spalte: Gewerbesteuer

Link

Link

u.a. klar zu verstehen... Zitatausschnitt: "......Selbstständige müssen als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und streben deshalb ....."

Steuern müssen wir jedoch alle zahlen... aber berechnet wird's eben anders.

ganz liebe Grüße
von Grit






Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
KIT-Ergotherapeutin

31675 Bückeburg
32689 Kalletal

IntraActPlus- Konzept (Dr. Fritz Jansen u. Uta Streit)
KIT - Körperbezogene Interaktionstherapie

mail@kit-ergopraxis.de
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10. November 2012 22:44 # 12
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Beiträge: 542

Geändert am 10.11.2012 22:46:00
Zitat:

[zitat]
Laut Steuerberater ist es tatsächlich so, wenn Selbstzahlerleistungen in einer Praxis angeboten werden, hat man sowieso ein "Gewerbe" anzumelden. Da kommt man nicht drum rum, weil es steuerrechtlich scheinbar keine andere Möglichkeit gibt, da eben die Heilmittel nicht einkommensteuerpflichtig sind, alle anderen Einnahmen aber schon. Das hat nichts mit einer Institutionszulassung oder ähnlichem zu tun, das scheint einfaches Steuerrecht zu sein.
Das wird auch beim Finanzamt so angemeldet und fein säuberlich bei der Steuererklärung in getrennte Schubladen gepackt

lg


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Spalte: Gewerbesteuer

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u.a. klar zu verstehen... Zitatausschnitt: "......Selbstständige müssen als Freiberufler keine Gewerbesteuer zahlen und streben deshalb ....."

Steuern müssen wir jedoch alle zahlen... aber berechnet wird's eben anders.

ganz liebe Grüße
von Grit






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Hallo Grit,
vielen Dank für die tollen und informativen Links. eine Kopie daraus ist folgende:

Gewerbe und Freiberuf
Wer überwiegend freiberufliche Tätigkeiten und in geringem Umfang gewerbliche Tätigkeiten ausübt, steht vor dem Problem, dass durch den gewerblichen Anteil alles zum Gewerbe mit zusätzlichen Kosten (IHK-Beitrag und Gewerbesteuer) wird.
Das möchte kein Freiberufler erleben, und es gibt folgende Abhilfe:
Zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit wird ein Gewerbe für solche Aktivitäten angemeldet. Für die freiberufliche Tätigkeit und das (wahrscheinlich kleine) Gewerbe muss der Gewinn getrennt ermittelt werden; z. B. durch je eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).
Hinweis am Rande: Umsatzsteuerlich sind beide Unternehmen einer Person gleich zu behandeln: Beides Kleinunternehmen oder Beides nicht-Kleinunternehmen.
Solange es die veraltete und unsinnige Trennung zwischen Gewerbe und Freiberuf in diesem Land noch gibt, muss man leider mit diesem Umstand (zwei Unternehmen mit getrennter Buchhaltung) leben. Aber lieber etwas Zuverdienst (und ein Bisschen Mehraufwand) durch die gewerblichen Einnahmen, als sie "liegenzulassen".

Und genau das, was ich dick markiert habe meine ich auch und konnte es wohl nicht verständlich formulieren
lg

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11. November 2012 13:11 # 13
Registriert seit: 06.08.2006
Beiträge: 220



Zitat:
Hallo Grit,
vielen Dank für die tollen und informativen Links. eine Kopie daraus ist folgende:

Gewerbe und Freiberuf
Wer überwiegend freiberufliche Tätigkeiten und in geringem Umfang gewerbliche Tätigkeiten ausübt, steht vor dem Problem, dass durch den gewerblichen Anteil alles zum Gewerbe mit zusätzlichen Kosten (IHK-Beitrag und Gewerbesteuer) wird.
Das möchte kein Freiberufler erleben, und es gibt folgende Abhilfe:
Zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit wird ein Gewerbe für solche Aktivitäten angemeldet. Für die freiberufliche Tätigkeit und das (wahrscheinlich kleine) Gewerbe muss der Gewinn getrennt ermittelt werden; z. B. durch je eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).
Hinweis am Rande: Umsatzsteuerlich sind beide Unternehmen einer Person gleich zu behandeln: Beides Kleinunternehmen oder Beides nicht-Kleinunternehmen.
Solange es die veraltete und unsinnige Trennung zwischen Gewerbe und Freiberuf in diesem Land noch gibt, muss man leider mit diesem Umstand (zwei Unternehmen mit getrennter Buchhaltung) leben. Aber lieber etwas Zuverdienst (und ein Bisschen Mehraufwand) durch die gewerblichen Einnahmen, als sie "liegenzulassen".

Und genau das, was ich dick markiert habe meine ich auch und konnte es wohl nicht verständlich formulieren
lg

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Hallo @nitl.... irgendwie hört sich das aber dann so an, dass du einen 2. Beruf hast .. zwar Freiberufler auch in diesem Bereich bist jedoch dieser nicht von der Umsatzsteuer befreit ist? Sprich einem Gewerbe entspricht?
Mei, ist das schwierig ( für mich ) zu verstehen. Ich arbeite doch auch in mehreren Bereichen, schreibe darüber auch Rechnungen, aber ich mußte deshalb kein "Gewerbe" anmelden, weil alle Bereiche dennoch in den ergotherapeutischen Bereich fallen. 2 Unternehemen habe ich nur durch eine 2. Praxis.... aber die anderen therapeutischen- privaten- Einnahmen laufen bei mir definitiv über die Praxis und nicht über ein nochmal seperates gewerbl. Unternehmen.

Weiß denn hier noch jemand bescheid? Ihr wisst alle das ich wirklich ehrlich bin... aber ich verstehs wirklich nicht mehr. Hätte dann nicht das Finanzamt sich schon längst bei mir melden müssen wenn dem so ist dass ich hätte ein Gewerbe anmelden müssen? Oder meine Steuerberaterin die Info vom FA erhalten müßte?.....

Ich bin gespannt auf eure Informationen..... um mein Horizont mit Wissen anzureichern. Danke schon mal im Voraus.

Viele Grüße
von Grit


Praxis für Ergotherapie
Grit Morgenroth
KIT-Ergotherapeutin

31675 Bückeburg
32689 Kalletal

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11. November 2012 14:00 # 14
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Zitat:



[zitat]Hallo Grit,
vielen Dank für die tollen und informativen Links. eine Kopie daraus ist folgende:

Gewerbe und Freiberuf
Wer überwiegend freiberufliche Tätigkeiten und in geringem Umfang gewerbliche Tätigkeiten ausübt, steht vor dem Problem, dass durch den gewerblichen Anteil alles zum Gewerbe mit zusätzlichen Kosten (IHK-Beitrag und Gewerbesteuer) wird.
Das möchte kein Freiberufler erleben, und es gibt folgende Abhilfe:
Zusätzlich zur freiberuflichen Tätigkeit wird ein Gewerbe für solche Aktivitäten angemeldet. Für die freiberufliche Tätigkeit und das (wahrscheinlich kleine) Gewerbe muss der Gewinn getrennt ermittelt werden; z. B. durch je eine Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR).
Hinweis am Rande: Umsatzsteuerlich sind beide Unternehmen einer Person gleich zu behandeln: Beides Kleinunternehmen oder Beides nicht-Kleinunternehmen.
Solange es die veraltete und unsinnige Trennung zwischen Gewerbe und Freiberuf in diesem Land noch gibt, muss man leider mit diesem Umstand (zwei Unternehmen mit getrennter Buchhaltung) leben. Aber lieber etwas Zuverdienst (und ein Bisschen Mehraufwand) durch die gewerblichen Einnahmen, als sie "liegenzulassen".

Und genau das, was ich dick markiert habe meine ich auch und konnte es wohl nicht verständlich formulieren
lg

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Hallo @nitl.... irgendwie hört sich das aber dann so an, dass du einen 2. Beruf hast .. zwar Freiberufler auch in diesem Bereich bist jedoch dieser nicht von der Umsatzsteuer befreit ist? Sprich einem Gewerbe entspricht?
Mei, ist das schwierig ( für mich ) zu verstehen. Ich arbeite doch auch in mehreren Bereichen, schreibe darüber auch Rechnungen, aber ich mußte deshalb kein "Gewerbe" anmelden, weil alle Bereiche dennoch in den ergotherapeutischen Bereich fallen. 2 Unternehemen habe ich nur durch eine 2. Praxis.... aber die anderen therapeutischen- privaten- Einnahmen laufen bei mir definitiv über die Praxis und nicht über ein nochmal seperates gewerbl. Unternehmen.

Weiß denn hier noch jemand bescheid? Ihr wisst alle das ich wirklich ehrlich bin... aber ich verstehs wirklich nicht mehr. Hätte dann nicht das Finanzamt sich schon längst bei mir melden müssen wenn dem so ist dass ich hätte ein Gewerbe anmelden müssen? Oder meine Steuerberaterin die Info vom FA erhalten müßte?.....

Ich bin gespannt auf eure Informationen..... um mein Horizont mit Wissen anzureichern. Danke schon mal im Voraus.

Viele Grüße
von Grit


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Hallo Grit,

ich gebe dir da vollkommen Recht und ich kann dir sagen, ich für meinen Teil bin jetzt auch total verwirrt.... Vorallem wie kann es denn sein, dass der eine Steuerberater das so auslegt, der andere wieder anders. Ich meine, man wendet sich ja aus dem Grund an die "Fachleute im Steuerrecht", um auch die richtige Beratung zu bekommen Ich für meinen Teil möchte mich ja auch auf die Aussage meines Steuerberaters verlassen können, zumal er auch noch Fachanwalt für Steuerrecht ist und auch ganz gut von mir dafür bezahlt wird

Bei mir war das halt auch so, als ich meine selbständige Tätigkeit beim Finanzamt gemeldet habe, mußte ich ja einen Feststellungsbogen ausfüllen. Es gab daraufhin sogar einen Rückruf vom Sachbearbeiter, der nochmal die Sache mit der Kleinunternehmerregelung mit mir abgesprochen hat und sich das nochmal genau hat erklären lassen, wie das jetzt ist mit Heilmittel und anderen Einkünften.... Ich habe zwar nur eine Steuernummer, bin allerdings auch mit dem Kleinstunternehmen gemeldet...

Aber wie Grit schon gesagt hat, gibts hier jemanden, der genaueres weiß???

lg

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26. Februar 2013 20:09 # 15
Registriert seit: 26.02.2013
Beiträge: 2

Hallo!

Auch wenn die Beiträge aktuell ein wenig neben dem Thema laufen, möchte ich doch gern auf die anfängliche Aussage, bzw. Frage zurück:

Wie findet man eine Praxis für die Abrechnung?

Ich suche gerade auch eine Praxis und hätte mir das Ganze nicht so schwierig vorgestellt! Ich habe einen festen Patientenstamm, alles Hausbesuche. Ich benötige weder Praxisräume noch Therapiematerial (habe ich alles selber). Ich benötige auch keine weiteren Patienten. Selbstverständlich kann ich auch Vertretungen nach Absprache machen, aber ich biete in einer anderen Praxis Trainingsgruppen für Selbstzahler an und bei mir auf dem Hof therapeutisches Reiten für Selbstzahler (bin also zeitlich gut ausgelastet). Ich benötige lediglich eine Praxis, die für mich die Verordnungen abrechnet. Dafür bekommt die Praxis x % (da kommt im Monat schon was zusammen).

Ich dachte bisher immer, dass ein freier Mitarbeiter für eine Ergopraxis ganz geschickt ist: keine Lohnfortzahlung im Urlaub- oder Krankheitsfall, kein vermitteln von Patienten,......

Mittlerweile weiß ich auch nicht so recht - wie finde ich denn nun eine Praxis? WIe habt ihr eine Praxis gefunden?

Schöne Grüße,
Emma2010
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