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Privat abrechnen oder über die Praxis ?

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9. März 2018 22:22 # 1
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 2

Hallo zusammen!
Ich arbeite in einem angestelltenverhältnis in einer Praxis. Über einen befreundeten Ergotherapeuten habe ich die Möglichkeit erhalten einen Privatpatienten in einer Einrichtung zu behandeln und dies auch selber abzurechnen.

Für meine Chefin ist das in Ordnung. Sie hat mir angeboten ich könnte die VO auch über die Praxis abrechnen. Das habe ich erstmal verneint.

Die erste Vo ist jetzt abrechnungsfähig, aber ich habe dann doch Zweifel.Was lohnt sich mehr? Am Ende des Jahres möchte ich das ganze natürlich auch steuerlich korrekt angeben. Was zieht mir der Staat ab, bzw. was soll ich meiner Chefin sagen, wieviel Prozent ich für die VO über die Praxis am Ende raus haben möchte? Wenn das ganze als Sonderzahlung auf meiner Gehaltsabrechnung steht, geht nichts verloren und ich könnte mir den Abrechnungsstress sparen.

Es handelt sich um eine VO von 20x sensomotorisch perzeptive Behandlung mit Hausbesuch. Ich gehe 3x die Woche hin.
Vielen Dank für hilfreiche Tipps und euren Erfahrungen
12. März 2018 11:19 # 2
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

... hast du eine selbständige Tätigkeit als Ergotherapeut angemeldet? Wenn nicht, bist du ein Schwarzarbeiter und nicht versichert tätig. Glück gehabt, dass dir und deinem Patienten im Rahmen deiner "Nebentätigkeit" nichts passiert ist.

Abrechnungstechnisch, was hast du mit deinem Patienten für einen Honorarsatz vereinbart? Wieviel bist du bereit davon, als % oder Festpreis, an deine Chefin abzugeben? Wie hoch ist das Risiko des Zahlungsausfalles? Ohne Zulassung/angemeldete Selbständigkeit könnte der Patient auch komplett seine Zahlung verweigern. Du müsstest dich, bei einer Klage gegen den Patienten, als Schwarzarbeiter outen.

LG falladar
12. März 2018 15:25 # 3
Registriert seit: 26.08.2007
Beiträge: 308

Ich hatte das jetzt erstmal so verstanden, dass der Freund eine Praxis hat, über die Kayak als frei MA abrechnen könnte?
Und sich die Frage stellt, ob es nicht auch im Rahmen des Angestelltenverhältnisses mit der Arbeitgeberpraxis abzurechnen ist?
Gruß, kaenguru
Im Alter möchte ich nicht jung aussehen, sondern glücklich.
12. März 2018 22:38 # 4
falladar
falladar
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 1376

Wenn Kayak im Auftrag seines AG die Behandlung ausführt, ist er über diesen auch versichert. Wenn er es auf eigene Rechnung macht und keine Gewerbeanmeldung hat oder als FM angemeldet und tätig ist, ist es Schwarzarbeit und strafbar. Wenn er das vermeiden will, muss er seine Tätigkeit zumindest beim Finanzamt anmelden und die notwendigen Versicherungen abschließen.

Da sich das Ganze eher als "Zubrot" oder "kleine Gehaltsaufbesserung" darstellt, sollte er die Verordnungen über die Praxis abrechnen bei der er angestellt ist. Wenn er alles ordnungsgemäß anmeldet und eine Statusfeststellung machen lässt, lohnt sich der Aufwand zum letztendlichen Gewinn nicht wirklich. Aber jeder so wie er will. Ist ein etwas teures Hobby.

LG falladar
13. März 2018 20:28 # 5
ergo-ex
ergo-ex
Ehemaliges Mitglied
Beiträge: 338

solange Kayak seinen Status nicht eindeutig darlegt, ist (und kann) hier alles nur Spekulation (sein)..
Schade wieder mal, das nix mehr kommt.
Hulferuf und dann-------------------------- Schweigen im Walde
Sooo wichtig scheints ja dann nicht zu sein und versaut "Anderen" extrem die Lust, Zeit zu investieren und zu antworten..
Oder: Pffft. Sieh zu, wie du klar kommst...

Insofern erspar ich mir erstmal all das, was mir zu diesem -bisher sehr undurchsichtigem- Konstrukt auf der Zunge/Tastatur liegt
14. März 2018 18:04 # 6
Registriert seit: 08.09.2007
Beiträge: 2

Danke für die Hilfe. Ich hab es über die Praxis meiner Chefin abgerechnet.
25. Juni 2018 03:32 # 7
Registriert seit: 24.06.2018
Bundesland: Baden-Württemberg
Beiträge: 16

Guten Morgen,

bist du selbständig ? Wenn nicht kann das zu Schwarzarbeit führen.

LG Stefanie5
Stefanie5
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