... hast du eine selbständige Tätigkeit als Ergotherapeut angemeldet? Wenn nicht, bist du ein Schwarzarbeiter und nicht versichert tätig. Glück gehabt, dass dir und deinem Patienten im Rahmen deiner "Nebentätigkeit" nichts passiert ist.
Abrechnungstechnisch, was hast du mit deinem Patienten für einen Honorarsatz vereinbart? Wieviel bist du bereit davon, als % oder Festpreis, an deine Chefin abzugeben? Wie hoch ist das Risiko des Zahlungsausfalles? Ohne Zulassung/angemeldete Selbständigkeit könnte der Patient auch komplett seine Zahlung verweigern. Du müsstest dich, bei einer Klage gegen den Patienten, als Schwarzarbeiter outen.
LG falladar
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